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AnwendungDer Besitz von Handschellen durch Privatpersonen ist im Gegensatz zu den meisten Waffen in Deutschland nicht verboten, da eine irreversible Schädigung von Leib und Leben im Nahbereich oder aus der Distanz nicht möglich ist. Eine Festnahme unter Verwendung von Handschellen kann auch von Privatpersonen bei entsprechend vorliegenden Voraussetzungen durchgeführt werden. Dabei ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das jedoch nach gängiger Rechtsprechung bei der stets gebotenen Eigensicherung der die Maßnahme durchführenden Person meist gegeben ist.Handschellen werden hauptsächlich von der Polizei zur Durchführung einer Festnahme verwendet (unmittelbarer Zwang). In einigen Bereichen, z. B. im Strafprozess, kann die Anwendung von Handschellen auch vorgeschrieben sein oder vom Richter angeordnet werden. Zurück zu Handschelle 1 Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Handtaschen | |||